Was bei dieser Situation typisch anfällt
- Möbel, Hausrat, Kleidung
- Werkzeug-Sammlungen im Keller oder Garage
- Persönliche Dokumente und Fotoalben
- Schmuck, Münzen, Sammlerstücke
- Alte Heizung, Boiler, Heizkörper
- Fahrräder, Mopeds, KFZ-Teile
- Garten- und Hobbygeräte
Was Sie konkret beachten sollten
Emotionale Belastung
Wir verstehen, dass jeder Gegenstand eine Geschichte hat. Unsere Mitarbeiter arbeiten ruhig und unauffällig. Auf Wunsch können Sie dabei sein, müssen aber nicht.
Zeitdruck mit Vermieter
Wenn die Wohnung übergeben werden muss, drängt die Zeit. Wir koordinieren mit Ihnen Termine — auch am Wochenende oder abends — und übergeben besenrein.
Wertvolle Gegenstände
Schmuck, alte Bücher, Münzsammlungen, gerahmte Bilder: wir legen alles offensichtlich Wertvolle zur Seite und melden uns. Sie entscheiden, was bleibt und was geht.
Rechtsklarheit
Eine Räumung kann erst nach Klärung der Erbsituation beginnen. Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, übernimmt das Nachlassgericht — sprechen Sie das vor Beauftragung mit uns ab.
So unterstützen wir Sie konkret
- ✓ Kostenlose Vor-Ort-Bewertung — wir kommen, hören zu, schätzen
- ✓ Verbindlicher Festpreis schriftlich
- ✓ Schrottanteil (Heizkörper, Werkzeug, Fahrräder) wird gegen Aufwand verrechnet
- ✓ Persönliche Wertgegenstände werden zur Seite gelegt
- ✓ Räumung an einem Tag (Wohnung) bis 3 Tagen (Haus + Keller + Dachboden)
- ✓ Auf Wunsch besenreine Übergabe an Vermieter
- ✓ Dokumentation per Fotos zur Übergabe
Häufige Fragen zu dieser Situation
Wie schnell könnt ihr kommen?
Vor-Ort-Bewertung meistens binnen 24-48 Stunden. Die eigentliche Räumung planen wir dann nach Ihrem Zeitfenster — wir können auch in zwei Wochen oder erst in zwei Monaten kommen, je nach Übergabe-Termin.
Kostet die Räumung nach Sterbefall etwas?
Das hängt von Inhalt und Aufwand ab. Bei viel Metall (Werkstatt, alte Heizung, Fahrräder, Werkzeug) ist die Räumung oft kostenlos oder mit kleinem Auszahlbetrag. Bei reinem Hausrat fällt ein Festpreis an — meist deutlich unter dem klassischer Entrümpler.
Was wird mit den Möbeln gemacht?
Verkaufbare Stücke (Antiquitäten, hochwertige Markenware) versuchen wir an Aufkäufer zu vermitteln — der Erlös wird angerechnet. Reines Sperrgut wird ordnungsgemäß entsorgt.
Holt das Sozialamt die Kosten zurück?
Bei Sozialhilfe-Empfängern übernimmt das Sozialamt oft Bestattungs- UND Räumungskosten, wenn kein Erbe vorhanden ist. Wir stellen Rechnungen, die sozialamts-konform sind und reichen direkt ein, wenn Sie das wünschen.
Was, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?
Dann ist das Nachlassgericht zuständig und bestellt einen Nachlassverwalter. Sprechen Sie das vor Beauftragung mit uns ab — wir arbeiten regelmäßig mit Nachlassverwaltern zusammen.